Unsere Preise
In unserem Haus werden alle Leistungen der Grund-, Behandlungs- und Aktivierendenpflege garantiert. Die enge Zusammenarbeit mit den Ärzten sichert eine gute und optimale medizinische Versorgung. Auf Verordnung kommt ein Physiotherapeut ins Haus. Die größe unseres Hauses erlaubt uns, auch bei schwerstem Pflegebedarf oder starker Verwirrtheit eine sehr hohe Individualität zu gewährleisten. Gemeinsam mit den Angehörigen gehen wir auf die speziellen Wünsche und Bedürfnisse des Bewohners ein. In den angegebenen Preisen sind u.a. folgende Dienstleistungen enthalten:
  • Verpflegung: Frühstück, Mittagessen (2 Menüs zur Auswahl), Nachmittagskaffee + Kuchen, Abendessen, bei Bedarf Diäten
  • Stellung der Bettwäsche
  • Grundreinigung der Zimmer
  • Nächtlicher Bereitschaftsdienst
  • weitere Leistung finden Sie » hier «
Alle Preise des Alten- und Pflegeheims "Haus Rügen" können Sie hier als PDF herunterladen
Kurzvorstellung und Preise des
Alten- und Pflegeheims "Haus Rügen"
Haus Rügen.pdf [72 KB]
 
Pflegestufe Pflege Investition U & V Entgelt pro Tag Entgelt pro Monat Eigenanteil nach Abzug der Pflegekassenleistungen
0 25,13 € 11,20 € 20,02 € 56,35 € 1.714,17 € 1.714,17 €
1 39,07 € 11,20 € 20,02 € 70,29 € 2.138,22 € 1.115,22 €
2 49,03 € 11,20 € 20,02 € 80,25 € 2.441,21 € 1.162,21 €
3 58,98 € 11,20 € 20,02 € 90,20 € 2.743,88 € 1.193,88 €
3+ 69,34 € 11,20 € 20,02 € 100,56 € 3.059,04 € 1.141,04 €
Die monatlichen Pflegekassenleistungen betragen in:
Pflegestufe 1 1.023,00 €
Pflegestufe 2 1.279,00 €
Pflegestufe 3 1.550,00 €
Pflegestufe 3+ 1.918,00 €
Es können weitere Kosten durch individuelle Gebühren (z.B. Telefon) oder Dienstleistungen, wie Frisör oder Fußpflege entstehen.
Die Pflegesätze werden mit den Pflegekassen und dem Sozialamt des Kreises Pinneberg vereinbart. Der Preis für den Heimplatz richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und der Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, werden die Pflegeheimkosten von der Pflegekasse, dem Sozialamt, der Pflegewohngeldstelle oder der zuständigen Beihilfestelle bezuschusst beziehungsweise übernommen.
Pflegekassenleistung: Diese Leistung erhalt jeder, der in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied ist. Die Höhe der Beteiligung entnehmen Sie bitte der oben aufgeführten Preisliste. Für Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, gelten besondere Bestimmungen.
Sozialamtleistungen: Diese Leistungen werden nach dem Bundessozialhilfegesetz an Personen gezahlt, die aus eigenen Mitteln die Heimpflegekosten nicht zahlen können. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es jedem Menschen - egal wie hoch seine Einkünfte/Vermögen sind - frei steht, ein Heim seiner Wahl zu suchen. Entscheidend für die Übernahme der Kosten ist, dass das Heim eine gültige Vergütungsvereinbarung hat.
Pflegewohngeld/Einzelförderung: Dieses bezieht sich auf den Gesamtbeitrag der Investitionskosten in Höhe von 11,20 € täglich / 340,70 € monatlich, die in den unten aufgeführten Pflegesätzen enthalten sind. Je nach Vermögen, Rentenhöhe und Bundesland beteiligen sich die zuständigen Stellen.